Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der LEADER Region Wesermünde-Süd.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit teilweise vereinbar.
Die Anforderungen der BITV 2.0 basieren auf den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bilder
Einige grafische Inhalte sind nicht ausreichend beschrieben. - Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit
Einzelne Navigations- und Bedienelemente sind nicht vollständig per Tastatur erreichbar. - Unzureichende Farbkontraste
Texte und Bedienelemente weisen teilweise nicht ausreichende Kontrastverhältnisse auf. - Strukturprobleme bei Überschriften und Navigation
Die semantische Gliederung der Inhalte ist nicht überall optimal umgesetzt, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. - Multimedia-Inhalte ohne vollständige Barrierefreiheit
Eingebundene Videos verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Begründung
Die genannten Einschränkungen beruhen überwiegend auf:
- der Nutzung bestehender technischer Systeme,
- älteren Inhalten, die noch nicht vollständig überarbeitet wurden,
- begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen.
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit ist vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. April 2026 erstellt.
Die Bewertung der Website beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
LEADER Region Wesermünde-Süd
c/o zuständige Geschäftsstelle
E-Mail: wms@mensch-und-region.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wenden.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle bei der:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ziel des Verfahrens ist es, eine außergerichtliche Lösung des Konflikts zu finden.